Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Einkaufsbedingungen der Filter Profitlich Maschinenbau GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Einleitung
Für die Verkaufs- und Liefergeschäfte gelten ausschließlich die u.a. Bedingungen. Der Käufer erkennt diese durch Erteilen seiner Bestellung an. Liegt dem Auftrag des Käufers ein Angebot der Filter Profitlich GmbH zugrunde, so werden diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen sind nur in dem Fall gültig, wenn sie besonders vereinbart und schriftlich bestätigt werden. Durch das Abändern einzelner Bedingungen werden die übrigen Vertragspunkte nicht berührt. Die Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nicht verpflichtend, selbst wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Ohne unsere Zustimmung dürfen keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte übertragen werden. Diese Bedingungen gelten bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, auch wenn dies nicht besonders vereinbart wird. Alle technischen Angaben und Abbildungen unterliegen der ständigen Weiterentwicklung und sind aus diesem Grund in unseren Unterlagen unverbindlich.
3. Aufträge
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Erfolgt eine Lieferung aufgrund einer vorliegenden Bestellung aus termingründen ohne Auftragsbestätigung, so gelten grundsätzlich mit Versand der Ware unsere Allgemeinen- Verkaufs und Lieferbedingungen.
4. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lieferort ausschl. Verpackung. Die Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherungen, Zoll sowie Kosten etwaiger Rücksendungen der Waren oder des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen. Die zwischen Vertragsabschluss und Lieferung etwa eintretende Erhöhung der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohstoffe, Frachten, Steuern, Zölle, oder das eintreten neuer solcher unvorhergesehenen Kostensteigerungen berechtigen den Verkäufer dazu, den zuvor vereinbarten Preis angemessen, entsprechend der Kostensteigerungen anzupassen.
Unsere Preise sind pro Stück, zzgl. der gültigen MwSt. in Preislisten freibleibend festgelegt.
Bei Mindermengen, d. h. Bestellwerten unter 25,00 €, wird eine Beteiligung an den Abwicklungskosten in Höhe von 10,00 € verrechnet.
Für Warenwerte unter 25,00 € können keine Rabatte und grundsätzlich keine Gutschriften erteilt werden, da die Bearbeitungskosten den Warenwert überschreiten.
5. Lieferungen
Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen Melden der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das Absenden ohne unser Verschulden unmöglich ist. Abgegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Unfälle, Transport-, Fabrikations- und Betriebsstörungen, gleichgültig, ob im eigenen Betrieb oder bei Zulieferanten, berechtigen uns dazu, die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse zu verlängern. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden von uns in wichtigen Fällen dem Besteller nach Bekanntgabe mitgeteilt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Verzug werden ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit trifft. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Mit der Übergabe an den Frachtführer durch den Verkäufer oder dem Melden der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über, auch bei Franko-Lieferungen und trotz Eigentumsvorbehalt. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Lieferung.
Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Abrufaufträge werden mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten abgeschlossen. Andernfalls sind wir berechtigt, entweder die Ware zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz und Mehrkosten zu verlangen. Teillieferungen dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Ober- und Unterlieferungen bis zu 10 % der bestellten Mengen sind zulässig.
Die Lieferung erfolgt unfrei ab unserem Lager durch von uns gewählte/bestellte Spedition oder Paketdienst.
6. Beanstandungen
Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Warenmängel oder Abweichungen in Gewicht und Menge bestehen nur bei unverzüglicher Untersuchung der Ware durch den Käufer. Sie können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns oder dem Frachtführer sofort nach Feststellung, spätestens aber 8 Tage nach Wareneingang am Empfangsort, schriftlich angezeigt werden. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, andernfalls gilt die Ware auch nach Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
7. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Verjährungsfrist der Ansprüche des Käufers bei Mängeln beträgt 12 Monate. Sie beginnt ab dem Rechnungsdatum.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung,
- fehlerhafte Montage bzw. Instandsetzung durch den Käufer oder Dritte,
- natürliche Abnutzung oder Verschleiß, insbesondere bei Teilen, die Infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigem Verbrauch unterliegen,
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
- übermäßige Beanspruchung sowie dem Bestimmungszweck zuwider laufende oder sonstige fremdartige Einflüsse.
Im Falle einer Gewährleistung sind wir verpflichtet, ein mangelhaftes Gerät oder mangelhafte Teile unentgeltlich durch ein taugliches Gerät oder taugliche Teile zu ersetzten. Die bemängelten Teile sind uns zur Begutachtung zurückzugeben.
Führen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen endgültig nicht zu einer Behebung des Mangels, so kann der Käufer bezüglich der mangelhaften Geräte die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus.
8. Eigentumsvorbehalt
Es gilt ausschließlich der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden und folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 15% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Verkäufer, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits sicherungshalber in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Preises an uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Die Ermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltswaren wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach einer angemessenen Nachfrist sowie bei Nichterfüllung durch Erklärung des Rücktritts vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Vertragsrücktritt zugrunde.
9. Zahlung
Zahlungen sind auf Kosten des Käufers innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkursanmeldung, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsantrag, Wechsel- oder Scheckprotest, Zwangsvollstreckung oder Ausfall eines Bürgen oder sonstige Ereignisse gem. § 321 BGB bekannt werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder vom abgeschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.
Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto vergütet. Skontoabzug wird nur anerkannt, wenn der Käufer keine älteren Verbindlichkeiten uns gegenüber hat. Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offenstehen, ohne Rücksicht auf Angaben des Käufers auf die älteste Forderung angerechnet. Wechsel aller Art werden nur nach Vereinbarung und unter Vorbehalt angenommen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber und unter Berechnung aller anfallenden Kosten.
Für die rechtzeitige Vorlegung und Weiterberechnung von Wechselprotesten haften wir nicht. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von 30 Tagen tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein, und es müssen Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz für Überziehung vergütet werden. Lieferungen erfolgen in diese Fall ausschließlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen, soweit der Besteller Kaufmann ist.
10. Zeichnungen/Dokumente/Schutzrechte
Von uns erhaltene Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger nicht irgendwelchen dritten Personen bekanntgegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadensersatz. Wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, sind überlassene Zeichnungen und Unterlagen vom Empfänger komplett und im Original unaufgefordert zurückzugeben. Die Gewähr gegenüber fremden Schutzrechten übernehmen wir für unsere Produkte nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich an dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten ist der Firmensitz des Verkäufers. Gerichtstand ist Bonn, wenn der Käufer Kaufmann ist, auch dann, wenn wir unsere Rechte im Mahnverfahren geltend machen. Der Kauf- oder Liefervertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren üblichen Teilen verbindlich. Bei Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern gilt das EU-Kaufrecht.
12. Überblick, sonstige Bedingungen
Preise: Unsere Preise sind pro Stück, zzgl. der gültigen MwSt. in Preislisten freibleibend festgelegt. Bei Mindermengen, d. h. Bestellwerten unter 25,00 € wird eine Beteiligung an den Abwicklungskosten in Höhe von 10,00 € verrechnet. Für Warenwerte unter 25,00€ können keine Rabatte und grundsätzlich keine Gutschriften erteilt werden, da die Bearbeitungskosten den Warenwert überschreiten.
Lieferung/Verpackung: Die Lieferung erfolgt ab Lager unverpackt per Spedition oder Paketdienst. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach unserem Ermessen und wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Zahlung: Innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto nach Rechnungsdatum. Bei Auftragswerten über 10.000,00 € wird folgende Zahlungsweise vereinbart: 40 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Versandbereitschaft und 20 % nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, gerechnet für den gesamten Auftragswert.
Dokumentationen: Die Dokumentationen, abweichend von unseren Standarddruckschriften, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Typenblättern (in 1-facher Ausführung deutsch/englisch) werden nach Aufwand berechnet.
Rücklieferungen: Warenrücklieferungen werden nur angenommen, wenn die Rücklieferung vorher mit uns abgestimmt worden ist. Grundsätzlich wird die Rücknahme von Waren mit einem Auftragswert von 25,00€ netto ausgeschlossen, wenn vor der Lieferung keine Beratungsleistung durch uns erfolgte. Für Waren, die im Rahmen eines gültigen Kaufvertrages geliefert wurden, besteht grundsätzlich keine Rücknahmeverpflichtung. Sollten wir in Ausnahmefällen einer Rücknahme zustimmen, müssen wir Wiedervereinnahmungskosten berechnen. Es müssen jedoch folgende Voraussetzungen für eine Rücklieferung erfüllt sein:
- Die Rücklieferung hat kostenfrei für den Verkäufer zu erfolgen!
- Der Lieferung sind Angaben zum Rücklieferungsgrund sowie der Auftrags-bzw. Rechnungsnummer, wann die Ware beim Verkäufer bezogen wurde, zu machen!
- Die Produkte müssen unbenutzt und unbeschädigt sein!
- Es muss sich um Geräte nach dem aktuellen technischen Stand handeln!
- Sonderausführungen sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen!
- Sollten eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, behalten wir uns vor, die Ware unfrei und unbehandelt zurück zu senden. Wir berechnen in jedem Fall den uns entstandenen Mehraufwand.
Eigentumsvorbehalt: Es gilt ausschließlich der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt!
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Filter Profitlich Maschinenbau GmbH
Einleitung
Es gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen der Filter Profitlich GmbH als Auftraggeber. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annehmen.
Bestellungen und sonstige Erklärungen
Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder mündliche Bestellungen schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für sonstige Erklärungen. Der Auftrag muss innerhalb von drei Arbeitstagen bestätigt werden. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Lieferung und keine Bestätigung erfolgt, können wir ohne Angabe von Gründen die Bestellung wiederrufen. Wenn die Auftragsbestätigung Änderungen oder Ergänzungen enthält, dann gelten diese nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Preise
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, verstehen sich die Preise frei Bestimmungsort, einschließlich für uns kostenneutraler Verpackung. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Anlieferung an die angegebene Lieferanschrift.
Dokumentationen
Mit unseren Bestellungen erwarten wir mit Zusendung der Auftragsbestätigung eine komplette Lieferung von Dokumentationen, Datenblättern, Zeichnungen sowie Bedienungs- und Wartungsanleitungen in allen Sprachen der EU Mitgliedstaaten, für die an uns zu liefernden Produkte.
Rechnungsstellung und Zahlung
Zahlung erfolgt durch uns bis zum Ende des dem Wareneingang und dem Zugang der Rechnung folgenden Monats in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl. Eine vor dem vereinbarten Termin vorgenommene Lieferung berührt nicht die an diesen Termin gebundene Zahlungsfrist. Sofern wir Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware leisten, sind wir berechtigt 3 % Skonto in Abzug zu bringen. Geht die Ware später ein als die Rechnung, so ist für die Berechnung der Skontofrist der Zugang der Ware maßgebend.
Liefertermine und Lieferfristen
Erkennt der Auftragnehmer, dass er vereinbarte Fristen und Termine nicht einhalten kann. So hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bestätigte Liefertermine sind Fixtermine, zu denen die Ware in vereinbarter Form und Menge am festgelegten Bestimmungsort eintrifft.
Bei einer Lieferverspätung sind wir berechtigt nach Ablauf von 2 Tagen für jeden Tag der Verspätung Ersatz für entstandene Schäden vom Auftragswert pro überschrittenen Arbeitstag 1 % bis maximal 15 % der Auftragssumme vom Auftragsnehmer zu verlangen. Eventuell zusätzlich entstehende Folgekosten werden dem Auftragnehmer gemäß Nachweis belastet.
Sollte dem Auftragnehmer die Lieferung ganz oder teilweise unmöglich sein, so sind wir berechtigt die Aufhebung des Vertrages bezüglich der nichtgelieferten Teile zu verlangen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, um Folgeschäden und Kosten zu verhindern, den Bedarf anderweitig zu decken. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen auf Nachweis zu Lasten des Auftragnehmers.
Mängelhaftung
Der Auftragnehmer hat uns die Lieferung und Leistung so zu verschaffen, dass sie bei Gefahrenübergang frei sind von Sach- und Rechtsmängeln.
Die Verjährung von Ansprüchen bei Mängeln der Lieferung und Leistungen beginnt mit der Ablieferung oder, wenn eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme des Liefergegenstandes, d.h. bei Gefahrenübergang.
Beruht der Mangel auf Verschulden des Auftragnehmers oder fehlt dem Liefergegenstand eine vereinbarte Beschaffenheit, so hat der Auftragnehmer auch den nicht an der Sache selbst entstehenden Schaden zu ersetzten.
Wir prüfen stichprobenmäßig die Ware am Bestimmungsort im Rahmen unserer Eingangskontrolle. Unsere Eingangskontrolle beschränkt sich auf offenkundige Mängel. Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels erhoben werden. Zahlungen bedeuten kein Verzicht auf das Rückgaberecht. Beanstandete Ware nehmen wir nur für Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers ab und lagern sie in seinem Namen ein.
Wir behalten uns vor, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, selbst dann, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der von uns bezeichnete Bestimmungsort in unseren Bestellungen.
Ist der Auftragnehmer Vollkaufmann, so gilt für Streitigkeiten unser Gerichtsstand Bonn als vereinbart. Wir sind auch berechtigt, den Auftragnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Wir weisen gemäß §33 BDSG darauf hin, dass wir Daten des Auftragnehmers im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern werden.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem Artikel 39 Abs. 2 UN Kaufrecht. Bei Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern gilt EU-Kaufrecht.
Verbot der Werbung/Geheimhaltung
Die Verwendung von Anfragen, Bestellungen, damit verbundenen Schriftwechseln und der Tatsache einer Lieferbeziehung oder deren Anbahnung zu Werbezwecken bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Der Auftragnehmer wird über alle betrieblichen Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw. bei uns und unseren Kunden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für uns bekannt werden, auch nach Abgabe der jeweiligen Angebote bzw. Erledigungen des Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren. Er wird seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
Modelle, Werkzeuge, Druckvorlagen, Zeichnungen, Muster etc. die wir zur Ausführung eines Auftrags zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind geheim zu halten. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder Dritten zur Einsicht oder Verfügung überlassen, noch zur Herstellung von Waren für Dritte benutzt, noch vervielfältigt werden. Sie sind nach Abwicklung des Auftrages unverzüglich und unaufgefordert an uns zurückzusenden.
Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen wirksam. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck, im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten, am nächsten kommt.
Eigentumsvorbehalt
Da die von uns bestellten Waren in der Regel durch Bearbeitung oder Verarbeitung in unsere Erzeugnisse übergehen und ein etwaiger Eigentumsvorbehalt dadurch erlischt, müssen alle Lieferungen an uns frei von derartigen Vorbehalten erfolgen.

