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Filter Profitlich Maschinenbau GmbH

Am Honnefer Kreuz 59
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USt-ID: DE 123370718
HRB: 7166 Amtsgericht Siegburg
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Reinhold Wolscht

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Dipl.-Ing. Reinhold Wolscht


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Für alle Verträge unseres Unternehmens mit anderen Unternehmen oder Verbrauchern (Kunden) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsge­schäfts, auch für Zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

2. Von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichende Sonderbedingungen bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung der FilterPROFtlich GmbH und sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§2 Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend, also rechtlich nicht verbindlich.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden durch schriftliche Bestätigung annehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Bestellung ein Angebot unsererseits im Sinne des Abs. 1 vorausgegangen war und in der Bestellung auf dieses Angebot Bezug genommen wird.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestäti­gung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

§3 Lieferung

1. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.

2. Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen.

3. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, behördliche Eingriffe, Betriebsstilllegung, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei unseren Vorlieferanten - unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Vertragspartner unverzüglich unterrichten.

4. Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Falle eines durch uns verschuldeten Lieferungsverzuges bleiben uneingeschränkt.

5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

§4 Vergütung

1. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

2. Während des Verzuges hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8°Io über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns jedoch vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, mit welcher in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass dem Kunden eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher). In diesem Falle gilt ein Verzugszinssatz von 5% über dem Basiszinssatz.

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder durch uns anerkannt wurden.

4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung.

§5 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde i außerdem verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware auf seine Kosten gegen Wasser, Feuer, Explosion und Diebstahl zu versichern und auf Aufforderung uns den Nachweis hierüber zu erbringen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Firmensitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und uns alle Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlich sind.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zuv erlangen.

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, seinen Schuldnern (den Dritten) gegenüber der Abtretung anzuzeigen. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde bis zum endgültigen Erwerb des Eigentums nicht befugt.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§6 Gefahrübergang

 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

2. Falls nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Sendungen im handelsüblichen Rahmen zu versichern und den Käufer mit den hierdurch entstehenden Kosten zu belasten.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§7 Sachmängelhaftung

1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängig­machung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Unternehmerkunden müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).

8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Hrstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

B. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs­gehilfen.

2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschrän­kungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

5. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwen­dung der Ware, durch deren fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch eine natürliche Abnutzung der Ware oder durch ihre fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung, durch ihre ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, durch den Kontakt mit ungeeigneten Betriebsmitteln oder ungeeigneten Austauschwerkstoffen, durch elektromagnetische oder elektrische Einflüsse. Der Haftungsaus­schluss gilt nicht, wenn der Schadenseintritt auf unser Verschulden zurückzuführen ist.

6. Die Sachmängelhaftung unseres Unternehmens für komplett fremd erzeugte Produkte - insbesondere Elektroantriebe, Pneumatikantriebe, Hydraulikantriebe, Untersetzungsantriebe etc. -beschränkt sich zunächst auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten bzw. Hersteller. Erst wenn die an unseren Kunden abgetretenen Gewährleistungsansprüche nicht in für den Kunden zumutbarer Weise erfüllt werden, leben unsere Verpflichtungen gern. § 7 dieser AGBs auch für die fremd produzierten Waren wieder auf.

§9 Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichts­stand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz (Dortmund). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Dortmund, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt.

§10 Schlussbestimmungen

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahekommt.


 

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